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Geschäftsordnung des Netzwerkes

Geschäftsordnung
§ 1 Mitarbeit
  Das Netzwerk ist ein freiwilliger, auf Kooperationsbereitschaft gegründeter Zusammenschluss von Mitgliedern freier Träger und anderer aktiv an der Integration von Zugewanderten beteiligter Vereine, Organisationen, Verbände sowie von Einzelpersonen. Netzwerkpartner sind alle Träger, Vereine, Organisationen, Verbände und Einzelpersonen, die durch ihre aktive und regelmäßige Teilnahme an den Netzwerktreffen, Arbeitsgruppen und anderen gemeinsamen Aktivitäten die Zielstellung des Netzwerkes befördern. Die Erklärung der Mitarbeit erfolgt über eine persönliche und/oder rechtsverbindliche Unterschrift der Institution. Mitarbeiter öffentlicher Träger können fach- und themenbezogen in die Arbeit des Netzwerkes einbezogen werden.
§ 2 Ziele
 

Das Netzwerk soll koordinierend, unterschiedliche inhaltliche Vorstellungen diskutierend, aufeinander abstimmend, planend sowie empfehlend in den Arbeitsfeldern der Integration von Zugewanderten in Leipzig tätig sein. Die strategische Zielstellung des Netzwerkes ist:

- Verbesserung von Kommunikation und Information aller Netzwerkpartner und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit/Internetauftritt
- Beteiligung an kommunalen Planungsprozessen, sowie Lobbyarbeit und gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Politik, Verwaltung und gesellschaftlichen Akteuren (z.B. Stellungsnahmen zu integrationsrelevanten Projekten und Entscheidungen)
- Stärkere Beteiligung von Migranten und deren Selbstorganisationen in die Netzwerkarbeit
- Regelmäßige Informationen über Fördermöglichkeiten, externe Ressourcen u.a., sowie Bereitstellung der eigenen Ressourcen für gemeinsame Aktivitäten
- Sensibilisierung anderer Träger, Initiativen und Einrichtungen für das Thema Integration/Migration; Entwicklung neuer Kooperationsformen mit allen gesellschaftlichen Akteuren in der Stadt

§ 3 Arbeitsstruktur
 
§ 3.1 Netzwerktreffen
  Geplant ist die Durchführung von mindestens zwei Treffen aller regelmäßigen Netzwerkpartner pro Jahr. An den Netzwerktreffen können sich neben den regelmäßigen Netzwerkpartnern auch andere öffentliche und freie Träger, Vereine, Institutionen, Firmen und Verbände sowie interessierte Bürger beteiligen, die Erfahrungen auf dem Gebiet der Integration von Zugewanderten haben oder aktiv tätig sein wollen. Die Einladungen zu den Netzwerktreffen und das Verschicken entsprechender Unterlagen erfolgt spätestens zwei Wochen vor Tagungstermin. Die Themenvorschläge werden durch die Netzwerkpartner bis spätestens vier Wochen vor dem Termin eingebracht. Mit der Moderation der Netzwerktreffen wird die Steuerungsgruppe oder eine von dem Netzwerk bestimmte Person beauftragt. Nur Konsensentscheidungen über die gestellten Anträge und die daraus abzuleitenden Empfehlungen gelten als verbindlich für das Netzwerk. Die Niederschrift der Netzwerktreffen erfolgt in Form eines Ergebnisprotokolls. Es enthält die Ergebnisse des Treffens und ggf. die beschlossenen Empfehlungen. An das Protokoll ist die Teilnehmerliste des Treffens anzufügen. Das Protokoll ist durch die Steuerungsgruppe oder eine von ihr beauftragte Person auszufertigen. Protokollkontrolle erfolgt zu jedem Netzwerktreffen.
§ 3.2 Koordinierungsgruppe des Netzwerkes
  Zur Arbeitsfähigkeit des Netzwerkes wird eine Koordinierungsgruppe von mindestens fünf Personen eingesetzt, davon sollen immer mindestens zwei der Personen Migrantinnen oder Migranten sein. Die Koordinierungsgruppe wird durch die bei der Gründungsveranstaltung bzw. bei den Netzwerktreffen anwesenden Netzwerkpartner mit 2/3 - Mehrheit gewählt. Die Wahl erfolgt aller zwei Jahre. Die Koordinierungsgruppe trifft sich zwischen den Netzwerktreffen. Ihr obliegt die inhaltliche und organisatorische Planung der Netzwerktreffen, die Koordination von Arbeitsgruppen und gemeinsamen Aktivitäten sowie die Vertretung des Netzwerkes gegenüber Dritten. Für die Vorbereitung der Netzwerktreffen ist die Koordinierungsgruppe verantwortlich.
§ 3.3 Bildung von festen und zeitweiligen Arbeitsgruppen
  Zur Bedarfsermittlung, zur Erarbeitung von Empfehlungen und Einschätzungen u.a. entsprechend den Schwerpunkten der Integrationsarbeit werden auf Initiative der Netzwerkpartner feste und zeitweilige Arbeitsgruppen gebildet. Projekte und Anträge der Arbeitsgruppen werden durch deren gewählten Sprecher vorgetragen und können nur nach Beschluss der Netzwerkpartner gemäß § 3.1 dieser Geschäftsordnung als Ergebnis des Netzwerkes nach außen gegeben werden.
§ 4 Form der Vereinbarung
  Die Netzwerkmitglieder vereinbaren die Form einer "einfachen Kooperation" ohne Gründung einer selbständigen Organisation, d.h. zwischen ihnen entsteht keine Mitunternehmerschaft bzw. sonstige Rechtsform.
§ 5 Abwahl von Mitgliedern der Koordinierungsgruppe
  Einzelne Mitglieder der Koordinierungsgruppe können auch innerhalb der zweijährigen Amtsperiode abgewählt werden. Dazu bedarf es eines Netzwerkreffens. Die Abwahl einzelner Mitglieder der Koordinierungsgruppe erfolgt dann durch den Mehrheitsbeschluss der anwesenden Netzwerkmitglieder.
§ 6 In-Kraft-Treten
  Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des ersten Netzwerktreffens am 04.10.2004 in Kraft.
§ 7 Änderung der Geschäftsordnung
  Für den Erlass bzw. die Änderung der Geschäftsordnung bedarf es eines Netzwerktreffens.