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§
1 Mitarbeit |
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Das
Netzwerk ist ein freiwilliger, auf Kooperationsbereitschaft
gegründeter Zusammenschluss von Mitgliedern
freier Träger und anderer aktiv an der Integration
von Zugewanderten beteiligter Vereine, Organisationen,
Verbände sowie von Einzelpersonen. Netzwerkpartner
sind alle Träger, Vereine, Organisationen,
Verbände und Einzelpersonen, die durch ihre
aktive und regelmäßige Teilnahme an den
Netzwerktreffen, Arbeitsgruppen und anderen gemeinsamen
Aktivitäten die Zielstellung des Netzwerkes
befördern. Die Erklärung der Mitarbeit
erfolgt über eine persönliche und/oder
rechtsverbindliche Unterschrift der Institution.
Mitarbeiter öffentlicher Träger können
fach- und themenbezogen in die Arbeit des Netzwerkes
einbezogen werden. |
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§
2 Ziele |
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Das
Netzwerk soll koordinierend, unterschiedliche
inhaltliche Vorstellungen diskutierend, aufeinander
abstimmend, planend sowie empfehlend in den Arbeitsfeldern
der Integration von Zugewanderten in Leipzig tätig
sein. Die strategische Zielstellung des Netzwerkes
ist:
- Verbesserung
von Kommunikation und Information aller Netzwerkpartner
und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit/Internetauftritt
- Beteiligung an kommunalen Planungsprozessen,
sowie Lobbyarbeit und gemeinsame Interessenvertretung
gegenüber Politik, Verwaltung und gesellschaftlichen
Akteuren (z.B. Stellungsnahmen zu integrationsrelevanten
Projekten und Entscheidungen)
- Stärkere Beteiligung von Migranten und
deren Selbstorganisationen in die Netzwerkarbeit
- Regelmäßige Informationen über
Fördermöglichkeiten, externe Ressourcen
u.a., sowie Bereitstellung der eigenen Ressourcen
für gemeinsame Aktivitäten
- Sensibilisierung anderer Träger, Initiativen
und Einrichtungen für das Thema Integration/Migration;
Entwicklung neuer Kooperationsformen mit allen
gesellschaftlichen Akteuren in der Stadt
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§ 3 Arbeitsstruktur |
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§
3.1 Netzwerktreffen |
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Geplant ist
die Durchführung von mindestens zwei
Treffen aller regelmäßigen Netzwerkpartner
pro Jahr. An den Netzwerktreffen können
sich neben den regelmäßigen Netzwerkpartnern
auch andere öffentliche und freie Träger,
Vereine, Institutionen, Firmen und Verbände
sowie interessierte Bürger beteiligen,
die Erfahrungen auf dem Gebiet der Integration
von Zugewanderten haben oder aktiv tätig
sein wollen. Die Einladungen zu den Netzwerktreffen
und das Verschicken entsprechender Unterlagen
erfolgt spätestens zwei Wochen vor Tagungstermin.
Die Themenvorschläge werden durch die
Netzwerkpartner bis spätestens vier Wochen
vor dem Termin eingebracht. Mit der Moderation
der Netzwerktreffen wird die Steuerungsgruppe
oder eine von dem Netzwerk bestimmte Person
beauftragt. Nur Konsensentscheidungen über
die gestellten Anträge und die daraus
abzuleitenden Empfehlungen gelten als verbindlich
für das Netzwerk. Die Niederschrift der
Netzwerktreffen erfolgt in Form eines Ergebnisprotokolls.
Es enthält die Ergebnisse des Treffens
und ggf. die beschlossenen Empfehlungen. An
das Protokoll ist die Teilnehmerliste des
Treffens anzufügen. Das Protokoll ist
durch die Steuerungsgruppe oder eine von ihr
beauftragte Person auszufertigen. Protokollkontrolle
erfolgt zu jedem Netzwerktreffen. |
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§
3.2 Koordinierungsgruppe des Netzwerkes |
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Zur Arbeitsfähigkeit
des Netzwerkes wird eine Koordinierungsgruppe
von mindestens fünf Personen eingesetzt,
davon sollen immer mindestens zwei der Personen
Migrantinnen oder Migranten sein. Die Koordinierungsgruppe
wird durch die bei der Gründungsveranstaltung
bzw. bei den Netzwerktreffen anwesenden Netzwerkpartner
mit 2/3 - Mehrheit gewählt. Die Wahl
erfolgt aller zwei Jahre. Die Koordinierungsgruppe
trifft sich zwischen den Netzwerktreffen.
Ihr obliegt die inhaltliche und organisatorische
Planung der Netzwerktreffen, die Koordination
von Arbeitsgruppen und gemeinsamen Aktivitäten
sowie die Vertretung des Netzwerkes gegenüber
Dritten. Für die Vorbereitung der Netzwerktreffen
ist die Koordinierungsgruppe verantwortlich. |
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§
3.3 Bildung von festen und zeitweiligen Arbeitsgruppen |
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Zur Bedarfsermittlung,
zur Erarbeitung von Empfehlungen und Einschätzungen
u.a. entsprechend den Schwerpunkten der Integrationsarbeit
werden auf Initiative der Netzwerkpartner
feste und zeitweilige Arbeitsgruppen gebildet.
Projekte und Anträge der Arbeitsgruppen
werden durch deren gewählten Sprecher
vorgetragen und können nur nach Beschluss
der Netzwerkpartner gemäß §
3.1 dieser Geschäftsordnung als Ergebnis
des Netzwerkes nach außen gegeben werden.
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§
4 Form der Vereinbarung |
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Die Netzwerkmitglieder
vereinbaren die Form einer "einfachen Kooperation"
ohne Gründung einer selbständigen Organisation,
d.h. zwischen ihnen entsteht keine Mitunternehmerschaft
bzw. sonstige Rechtsform. |
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§
5 Abwahl von Mitgliedern der Koordinierungsgruppe |
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Einzelne Mitglieder
der Koordinierungsgruppe können auch innerhalb
der zweijährigen Amtsperiode abgewählt
werden. Dazu bedarf es eines Netzwerkreffens. Die
Abwahl einzelner Mitglieder der Koordinierungsgruppe
erfolgt dann durch den Mehrheitsbeschluss der anwesenden
Netzwerkmitglieder. |
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§ 6 In-Kraft-Treten |
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Die Geschäftsordnung
tritt mit Beschluss des ersten Netzwerktreffens
am 04.10.2004 in Kraft. |
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§
7 Änderung der Geschäftsordnung |
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Für den Erlass
bzw. die Änderung der Geschäftsordnung
bedarf es eines Netzwerktreffens. |